Warum soll die Gemeinde Pensionskassengelder von Sozialhilfebezügern pfänden?
Das aktuelle Bundesgerichtsurteil schlägt hohe Wellen, besonders bei den Linken Gutmenschen. Sie können es kaum fassen, dass es offiziell legal ist, im Kanton Aargau Freizügigkeitsguthaben für die Rückerstattung der Sozialhilfeleistungen zu pfänden. Doch macht diese Praxis Sinn? Ein Blick in das Bundesgerichtsurteil 8C_441/2021.
Konkret geht es um den Fall von A. aus Oberentfelden, welche sich vor Bundesgericht gegen die Pfändung eines Teiles ihres Freizügigkeitsguthabens wehrt. Zum Zeitpunkt des Bezuges betrugen ihre Sozialhilfeschulden rund 162’232.65 CHF, die ausgezahlte Pensionskasse betrug 132’142.50 CHF und von dieser soll sie nun 66’565.- CHF zur Schuldentilgung abgeben. Dies entsprach 50.3% des Gesamten Freizügigkeitsguthabens und nur 41% der Gesamtschulden.
Der Vorschlag zur Rückzahlung der Sozialhilfeschuld mittels Bezugs des Freizügigkeitsguthabens war jedoch nur eine Alternative. Die Leiterin der Sozialen Dienste schlug erstmalig der Bezügerin vor, sie solle für zwei bis drei Stunden pro Tag im Besucherdienst des Altersheims arbeiten. Eine Pfändung des Altersguthabens wäre dann nicht notwendig gewesen. Doch dieser Vorschlag wurde von der Bezügerin abgelehnt sowie auch die Rückzahlungsvereinbarung. Ein Skandal!
Linke Gutmenschen reden nun vom bösen Gemeinderat, welcher die Freizügigkeitsgelder pfänden will und der «armen» Frau nicht hilft. Es zeigt leider wieder einmal mehr, wie leichtgläubig einige Personen mit diesem Fall umgehen und den Steuerzahler zur Kasse bitten wollen. Hätte die Bezügerin ihren Dienst im Altersheim, welcher mehr als zumutbar gewesen wäre, angetreten, hätte sie heute noch ihre komplette Pensionskasse zur Verfügung. Aber nein, zwei bis drei Stunden Arbeit pro Tag, das war der Dame möglicherweise zu viel!
Des Weiteren kommt wiederholt das Argument der linken, man würde die Altersarmut fördern. Fakt ist leider, dass ein Grossteil der Leistungen nie zurückbezahlt werden. Der Steuerzahler wird gezwungen, den Lebensunterhalt von Personen zu finanzieren, welche bei ihrer Pensionierung auf einen Schlag wieder im Geld schwimmen und sich weigern, ihre Schulden abzuzahlen.
Es ist nun Sache des Regierungs- und Grossrates, diese Rechtsprechung zu verteidigen und fortzuführen. Sozialhilfe ist und bleibt eine wirtschaftliche Hilfe, eine Hilfe die man in der Not annimmt. Es ist eine Frage des Respekts und des Stolzes, dass man dieses Geld so schnell es geht zurückzahlt. Schade, dass sich die heutige Gesellschaft immer mehr von solchen Grundsätzen distanziert.